Am Anfang stand eine große Idee, die Idee eines Bankbinnenmarktes, charakterisiert durch die Grundsätze der einmaligen Zulassung in einem EWR-Staat und der Herkunftsstaatskontrolle. Ähnliche Regelungen wurden später auch zur Verwirklichung eines Versicherungsbinnenmarkts eingeführt. Das war der legistisch und administrativ bewältigbare Stand der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zum Zeitpunkt des Beitritts Österreichs zum EWR, dann zur Union.
