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I. Die Funktion der Sicherungszession (Apathy)

Apathy2. AuflApril 2011

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Der Kreditgeber kann eine reale Sicherung mit vorrangiger Befriedigungsmöglichkeit (VIII2/1/16 f) nicht nur dadurch erlangen, dass er sich vom Schuldner (oder von einem Dritten) ein Pfandrecht einräumen lässt. Er kann, wenn eine Forderung Sicherungsobjekt sein soll, diese auch durch Sicherungszession erwerben. Der Kreditgeber soll die abgetretene Forderung allerdings nicht endgültig behalten11 Ganter in BankR-HB § 96 Rz 1: „als vorübergehend gedachte Abtretung“., sondern grundsätzlich nur bis zur Tilgung der gesicherten Forderung22Vgl oben Rz 4/1 zur Sicherungsübereignung.. Begleicht der Kreditnehmer seine Schuld, so ist der Sicherungszessionar verpflichtet, die Forderung zurückzuzedieren, soweit sie nicht ohnedies ipso iure an den Besteller der Sicherheit zurückfällt (Rz 5/50). Begleicht der Kreditnehmer seine Schuld nicht, so darf der Kreditgeber die ihm abgetretene Forderung nur dazu verwenden, um sich aus ihr zu befriedigen33 Iro, SachenR Rz 14/17.. Einen allfälligen Überschuss hat er dem Besteller der Sicherheit zu erstatten.

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