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B. Insolvenz des Leasinggebers (Schopper/Skarics)

Schopper/Skarics2. AuflOktober 2014

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Auch bei der Insolvenz des Leasinggebers stellt sich zunächst die Frage, ob der für Bestandverträge einschlägige § 24 IO oder § 21 IO gilt. Für Operating-Leasingverträge wird die Anwendung des § 24 IO aus den bereits oben unter Rz 1/407 genannten Gründen bejaht12651265 Gamerith in Buchegger, InsolvenzR I § 24 KO Rz 3; Oberhammer in Konecny/Schubert, InsolvenzG § 24 KO Rz 3; wohl auch Duursma-Kepplinger, Mobilienleasing in der Insolvenz 298 ff.. Im Übrigen ist wie oben (Rz 1/408) danach zu fragen, ob das Schwergewicht auf der Gebrauchsüberlassung liegt (dann § 24 IO) oder von vornherein der Erwerbs- und Finanzierungszweck im Vordergrund steht (dann § 21 IO).

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