Leasingverträge – insbesondere Vollamortisationsverträge – werden typischerweise zeitlich
befristet, also
auf bestimmte Dauer abgeschlossen . Praktisch spielen dabei vor allem steuerliche Erwägungen eine Rolle. Beim Vollamortisationsvertrag erfolgt eine von den Parteien in aller Regel unerwünschte steuerliche Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer, wenn die Grundmietzeit mehr als 90 % oder weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt (dazu näher Rz 1/173). Durch Ablauf der festgelegten Vertragsdauer endet der Leasingvertrag, ohne dass es einer Kündigung durch eine der Vertragsparteien bedürfte.