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A. Gründe für die Beendigung des Leasingvertrages (Schopper/Skarics)

Schopper/Skarics2. AuflOktober 2014

1. Auslaufen des Vertrages

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Leasingverträge – insbesondere Vollamortisationsverträge – werden typischerweise zeitlich befristet, also auf bestimmte Dauer abgeschlossen 10581058S zB OGH in RdW 1987, 80 mit Anm von Iro; 2 Ob 1/09z in ÖBA 2010, 686; RIS-Justiz RS0020798.. Praktisch spielen dabei vor allem steuerliche Erwägungen eine Rolle. Beim Vollamortisationsvertrag erfolgt eine von den Parteien in aller Regel unerwünschte steuerliche Zurechnung des Leasingobjekts zum Leasingnehmer, wenn die Grundmietzeit mehr als 90 % oder weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt (dazu näher Rz 1/173). Durch Ablauf der festgelegten Vertragsdauer endet der Leasingvertrag, ohne dass es einer Kündigung durch eine der Vertragsparteien bedürfte.

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