DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696342-0108
Auflösungssperre
Das supplier finance arrangement erlischt als Auftrag (auch im insolvenzrechtlichen Sinne) im Fall der Insolvenz des Abnehmers gemäß § 26 Abs 1 IO (näher zu § 26 Abs 1 IO bei BVR [2025] IV Rz 5/215 und Rz 6/45)183. Auf einen Kreditvertrag käme hingegen § 21 IO zur Anwendung184. Hat der Finanzierer mit dem Abnehmer ein Diskretionsrecht wirksam vereinbart, ist er bereits auf allgemein vertraglicher Grundlage berechtigt, die Einlösung weiterer Forderungen zu verweigern. Durch die Insolvenz des Abnehmers kann eine entsprechende vertragliche Ausgestaltung des supplier finance arrangement nicht beseitigt und die Fortsetzung der laufenden Finanzierung nicht gesetzlich angeordnet werden. Besteht ausnahmsweise eine Verpflichtung des Finanzierers, eingereichte Forderungen einzulösen, ist hingegen fraglich, ob eine Inanspruchnahme durch den insolventen Abnehmer noch erfolgen kann. Da das supplier finance arrangement auch insolvenzrechtlich als Auftrag zu behandeln ist, erlischt es als solcher wie erwähnt gemäß § 26 Abs 1 IO mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Damit entfällt auchSeite 48
