DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696342-0107
Rechnungslegung - Factoring
Für die bilanzrechtliche Behandlung von Factoring in Österreich ist die Auslegung des UGB von zentraler Bedeutung. Im Mittelpunkt steht das bilanzrechtliche Grundprinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 196a UGB)787. Die bilanzrechtliche Zuordnung einer Forderung kann in Konsequenz dieses Prinzips von der zivilrechtlichen Forderungszuständigkeit abweichen. Dazu hat sich im Schrifttum eine kontroverse Diskussion entwickelt. Zunächst ist nämlich schon zu relevieren, dass im österreichischen Zivilrecht sowohl das Factoring mit Delkredeübernahme des Factors als auch das Factoring ohne Delkredeübernahme des Factors idR einen Kaufvertrag darstellen (dazu eingehend Rz 5/16 ff). Trotz der grundsätzlich wirtschaftlichen Betrachtungsweise strahlt diese zivilrechtliche Einordnung auf das Bilanzrecht aus.