DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696342-0103
A. Der Avalkredit
Haftungskredit
Unter einem Avalkreditvertrag (Haftungskredit) wird die Vereinbarung der Bank mit ihrem Kunden verstanden, dass die Bank gegen Zahlung eines Entgelts durch den Kunden einem Dritten gegenüber die Haftung als Bürge für eine Verbindlichkeit des Kunden dem Dritten gegenüber übernimmt. Ein Avalkredit liegt ebenso vor, wenn die Bank dem Dritten gegenüber eine Garantie übernimmt1192. Die Verwendung des Begriffs auch in diesem Fall ist berechtigt, weil es beide Male um die Übernahme einer Haftung für den Kunden geht1193. Überdies ist das Verhältnis zwischen Bank und Kunde gleich ausgestaltet ist. Vom Begriff umfasst ist auch die Hinauslegung einer harten Patronatserklärung 1194. Die einzelnen Haftungen werden in der Bankpraxis als „Avale“ bezeichnet.