Im August 2012 ist die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union vom 27.7.2012 (Abl. L 201, 107; kurz: EuErbVO), in Kraft getreten. Aufgrund ihrer Übergangsbestimmungen findet die EuErbVO auf Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung (Art 83 EuErbVO), entfaltet aber für gewisse Rechtsfragen Vorwirkung (Zulässigkeit, Form und materielle Wirksamkeit letztwilliger Verfügungen sowie Rechtswahl). Die Mitgliedstaaten haben bis zum 17.8.2015 – soweit erforderlich – Umsetzungsgesetze zu erlassen. Für Österreich befindet sich der entsprechende Entwurf (100/ME 25. GP ) zurzeit im Begutachtungsverfahren; er wurde in diesem Handbuch bereits berücksichtigt. Ab dem 17.8.2015 wird also das Erbverfahren bei internationalen Erbfällen völlig neu gestaltet.
