DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696601-105
Beitritt der Ehegattin als Arbeitsgesellschafterin zu einem landwirtschaftlichen Betrieb, welcher bislang vom Ehegatten als Einzelunternehmen geführt wurde.
Der Landwirt bewirtschaftet einen buchführungspflichtigen Betrieb, dessen land- und forstwirtschaftlicher Einheitswert € 180.000,– beträgt, als Einzelunternehmer. Er produziert Weizen, Gerste, Mais, Zuckerrüben, Öl- und Hülsenfrüchte, Trauben und Wein. Seine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft betrugen im Jahr 2023 € 137.500,–. Ansonsten erzielt er keine weiteren Einkünfte. Die Einkommensteuer beträgt € 54.762,–. Seine Gattin war bis Dezember 2023 als Angestellte beschäftigt und erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Sie beschließt die nicht selbständige Arbeit zu beenden und ab 1. Jänner 2024 in der Landwirtschaft als Arbeitsgesellschafterin tätig zu werden, wobei der Zusammenschluss am 1.1.2024 erfolgt (keine Rückwirkung). Sie hat eine landwirtschaftliche Fachschule besucht und widmet ihre volle Arbeitskraft der Landwirtschaft. Als Gewinnverteilung wird vereinbart, dass 60 % des Gewinn der Landwirt erhält und 40 % des Gewinnes die Landwirtin bekommt. Die Äcker und Weingärten bleiben im Eigentum des Landwirtes. Der Zusammenschluss erfolgt auf Basis fixer Kapitalkonten unter gänzlichem Vorbehalt der stillen Reserven.
