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D. Sozialversicherung – Ende der Pflichtversicherung (Kaluza)

Kaluza2. AuflJänner 2025

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696601-103

Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung endet für Betriebsführer und Angehörige mit dem Tag des Wegfalls der Voraussetzungen.874874§ 7 Abs 1 Z 1 BSVG. Die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung endet mit dem 1. eines Kalendermonates, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung bis einschließlich zum 15. dieses Kalendermonates wegfallen, sonst mit dem folgenden Monatsersten.875875§ 7 Abs 3 BSVG; offenbar wird die Pflichtversicherung aber bereits mit dem Letzten des vorangehenden Kalendermonats beendet – vgl Pacic, BSVG § 7 Anm 5 mwN.

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