DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696601-103
Die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung endet für Betriebsführer und Angehörige mit dem Tag des Wegfalls der Voraussetzungen.874 Die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung endet mit dem 1. eines Kalendermonates, wenn die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung bis einschließlich zum 15. dieses Kalendermonates wegfallen, sonst mit dem folgenden Monatsersten.875
