DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696601-101
Die Wahl der Rechtsform wird primär von den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten getragen. Es gibt kein „Patentrezept“ und keine allgemeingültige Regel, welche die „beste“ Gesellschaftsform ist. Zunächst sind die zur Auswahl stehenden Gesellschaften auf ihre Übereinstimmung des gesetzlichen Anwendungsbereiches mit der beabsichtigten Tätigkeit zu überprüfen.
