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Prozessfinanzierung im Insolvenzverfahren**Die weibliche oder die männliche Form personenbezogener Substantive ist im Hinblick auf die sprachliche Vereinfachung im gesamten vorliegenden Beitrag als geschlechtsneutral zu verstehen. (Nunner-Krautgasser)

Nunner-Krautgasser1. AuflJänner 2025

DOI: https://doi.org/10.33196/9783704696465-105

Literatur:

Anzenberger, Einschränkung der Verfahrenshilfe auf natürliche Personen verfassungswidrig, Zak 2011, 427;

Bartsch/Pollak, Konkurs-, Ausgleichs-, Anfechtungsordnung, Einführungsverordnung und Geschäftsaufsichtsgesetz I3 (1937);

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