OGH 2 Ob 7/05a, 20.1.2005
Die Klägerin erleidet durch die Nachricht vom Tod ihrer Tochter, zu der sie eine besonders enge Gefühlsbeziehung verband, eine seelische Erschütterung schwersten Ausmaßes, als deren Reaktion es zu posttraumatischen Belastungsstörungen mit Angstzuständen und Depressivität kommt. Die psychiatrische Störung verursacht auch Appetitlosigkeit, sodass die vor dem Unfall – bei einer Körpergröße von 1,62 m – rund 75 kg wiegende Klägerin innerhalb eines Jahres rund 15 kg verliert. Es kommt zu einer organischen Veränderung iSe außergewöhnlich starken, vorzeitigen Alterung des Gesichts der Klägern mit Krankheitswert (für jeden sichtbare Symptome; die speziell auch berufsbedingte Konfrontation damit – die Klägerin ist Friseurin – ruft einen zusätzlichen selbständigen psychischen Leidensdruck hervor).
