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1. Armverletzungen (Schlager)

Schlager2. AuflFebruar 2020

E 1
Amputation eines Arms und Atemnot durch Lungenstauung

OLG Wien 15 R 72/98p, 13.7.1998

Amputation des rechten Arms infolge schwerer Quetschung mit offenen Frakturen; Gehirnerschütterung; zusätzlich lebensbedrohlicher Zustand mit Atemnot durch eine akute Lungenstauung; Hautabschürfung mit Blutunterlaufung im Ausmaß von 4 x 3 cm an der Innenseite des rechten Oberschenkels.

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