Fall: OGH 29.4.2013, 8 Ob 35/13z
Bei der Bemessung des Schmerzengeldes seien Vergleiche mit anderen Fällen immer problematisch, weil ein identer Sachverhalt kaum möglich ist. Der vonSeite 12
Fall: OGH 29.4.2013, 8 Ob 35/13z
Bei der Bemessung des Schmerzengeldes seien Vergleiche mit anderen Fällen immer problematisch, weil ein identer Sachverhalt kaum möglich ist. Der vonSeite 12
