Alles fließt, aber die (oft) ungelösten Probleme bleiben – wenn der Gesetzgeber nicht tätig wird – gleich. Das gilt auch und gerade für die Zeit seit der ersten Auflage dieses Handbuchs (Kommentar samt ausführlichem Judikaturteil) im Jahr 2013. Insbesondere trifft das bei der rechtlichen Behandlung „bloßer Schockschäden“ zu, die ohne klare gesetzliche Grundlage ist. In Deutschland hat ja der Gesetzgeber für das „Hinterbliebenengeld“ festere Konturen geschaffen.
