vorheriges Dokument
nächstes Dokument

F. Gerichtliche Rechtshilfe (Schwarz)

Schwarz1. AuflJuli 2016

8/414
Es entspricht einem modernen Trend in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, ein Eingreifen der staatlichen Gerichte am Sitz des Schiedsgerichts in das Schiedsverfahren auf ein Minimum zu beschränken. Der Schutz von Schiedsverfahren vor einer Einmischung durch staatliche Gerichte ist von grundlegender Wichtigkeit, will man die Schiedsvereinbarung der Parteien ernst nehmen. Wie besprochen,813813Sa Schwarz/Konrad, Vienna Rules Art 2 Rz 51 ff. spiegelt sich dieser Grundsatz in § 578 ZPO wider:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!