In vielen Schiedsverfahren spielt die Vorlage von Urkundenbeweisen eine zentrale Rolle. Erstens werden Schiedsverfahren weniger formell geführt als Verfahren vor staatlichen Gerichten, sodass etwa Zeugen vor ihrer Aussage typischerweise nicht vereidigt werden, wie dies vor einem staatlichen Common Law Gericht der Fall wäre. In Verbindung mit den verschiedenen Philosophien betreffend die Rolle des Zeugenbeweises führt dies dazu, dass Schiedsgerichte den Urkundenbeweis oft stärkere Bedeutung beimessen als Zeugenaussagen – insbesondere dann, wenn zeitgenössische Beweisdokumente angeboten werden. Zweitens entspricht es der jüngeren Praxis in internationalen Schiedsverfahren, den Fall von Anfang an vollumfänglich in schriftlicher Form darzulegen. Diese Betonung der Schriftsätze führt zu einer Dynamik, in welcher der Urkundenbeweis die Speerspitze der Präsentation des Falles für beide Parteien bildet.715 Drittens nimmt der Urkundenbeweis weniger Zeit in Anspruch und ist oft weniger kostenintensiv als der Zeugenbeweis.
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