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CHECKLISTE II Einwilligung

Thiele/Wagner1. AuflJänner 2019

Zu prüfen...

Ja

Nein

Allgemein

  

Wird die Einwilligung zeitlich vor der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten eingeholt?

  

Bezieht sich die Einwilligung nur auf Datenverarbeitungen, die nicht bereits durch gesetzliche Grundlage legitimiert sind? (Die rechtlichen Konsequenzen einer „überflüssigen“ Einwilligung sind umstritten)

  

Form

  

Ist die Eindeutigkeit resp die aktive Handlung der Einwilligung gewährleistet?

Die Einwilligung muss eindeutig erfolgen, dh durch eine aktive Handlung des Einwilligenden (zB durch Ankreuzen eines Auswahlfeldes).

  

Ist die Einwilligung „Teil eines größeren Dokuments“?

Wenn ja, dann muss sie von den anderen Sachverhalten des Dokuments klar zu unterscheiden sein:

Werden Anforderungen an die „optische“ Hervorhebung der datenschutzrechtlichen Einwilligung eingehalten?

  

Ist an eine zweifache Ausfertigung des Dokumentes gedacht? (Verbleib des Originals beim Verantwortlichen, Kopie beim Betroffenen)

  

Existiert eine Bestätigung der Gelegenheit für Rückfragen?

Diesbezüglich empfehlen sich Formulierungen wie: „... Ich hatte Gelegenheit, Fragen zu stellen. Diese wurden vollständig und umfassend beantwortet. ...“;

Benennung desjenigen, der die Fragen beantwortet hat, ggfs sollte dessen Name handschriftlich auf dem Einwilligungsbogen nachgetragen werden.

  

Freiwilligkeit

  

Hatte der Betroffene eine echte Wahl zwischen Zustimmung und Ablehnung?

  

Ist gewährleistet, dass die Erfüllung eines Vertrages oder die Erbringung einer Dienstleistung nicht von der Einwilligung abhängig gemacht wurde, wenn die Einwilligung nicht zwingend zur Erfüllung benötigt wird (Kopplungsverbot)?

  

Informiertheit

  

Hat der Betroffene alle erforderlichen Informationen (inkl Vor- und Nachteile) erhalten? Insbesondere:

  • Datenverwendung (Zweck, Ziel, Nutzen, Chancen und Risiken)
  • Personenkreis, der auf Daten Zugriff erlangen darf
  • Art der von der Verarbeitung betroffenen Daten
  • Datenweitergabe (an wen, ggfs Speicherung an welchem Ort, Land)
  

Seite 107

Werden alle in Art 13 DSGVO bzw Art 14 DSGVO genannten Informationen bereitgestellt?

Insbesondere:

  • Ansprechpartner sowie Kontaktdaten (Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter, ...)
  • Rechtsgrundlage der Vereinbarung
  • Empfänger
  • Speicherdauer
  • Rechte des Betroffenen (Einsichtnahme, Korrektur, Löschen, Widerruf und Einwilligung)
  

Sind der Verantwortliche sowie seine Vertreter eindeutig benannt? Stehen alle benötigten Kontaktdaten dem Betroffenen zur Verfügung?

  

Gibt es einen (verständlichen) Hinweis auf die Folgen, die die Verweigerung der Einwilligung für den Betroffenen haben kann?

  

Bezieht sich bei der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (Art 9 DSGVO) die Einwilligungserklärung ausdrücklich auch auf diese Daten?

  

Bestimmtheit

  

Bezieht sich die Einwilligung auf einen konkret benannten Fall?

Generaleinwilligungen sind unwirksam; für verschiedene Zwecke müssen separate Einwilligungen eingeholt/abgegeben werden.

  

Ist die Einwilligungserklärung von etwaigen sonstigen (datenschutzrelevanten) Hinweisen deutlich getrennt?

Es ist zu vermeiden, dass der Betroffene aufgrund der Unübersichtlichkeit des Dokumentes nicht erkennt, ob und gegebenenfalls in was er eigentlich einwilligt hat bzw einwilligen soll.

  

Widerrufbarkeit

  

Ist auf den jederzeit möglichen Widerruf der Einwilligung im Einwilligungsformular hingewiesen?

  

Ist im Einwilligungsformular darauf hingewiesen, dass ein Widerruf immer nur für die nach dem Widerruf erfolgende geplante Verarbeitung gilt?

  

Ist der Widerruf der Einwilligung (mindestens) so einfach möglich wie das Erteilen der Einwilligung selbst?

  

Gibt es einen (verständlichen) Hinweis auf die Folgen des Widerrufs?

  

Einwilligung Minderjähriger

  

Grds Personen unter 18 Jahren, außer besondere Datenschutzunmündigkeit

  

+ bei der Verarbeitung mittels „Dienste der Informationsgesellschaft“:

  • ab 14 Jahren: Einwilligung des Mj
    unter 14 Jahren: Einwilligung des Erziehungsberechtigten (= Obsorgeträger)
  

Seite 108

Wenn Einwilligung der Eltern vorliegt: spätestens bei Volljährigkeit bzw Datenmündigkeit des Betroffenen ist weitere Verarbeitung nur mit Einwilligung des Betroffenen selbst möglich.

Daher: Gibt es Mechanismus um die Verarbeitung der Daten zum Zeitpunkt „x“ zu stoppen?

  

Nachweisbarkeit/Dokumentation

  

Ist der Nachweis gegeben, dass die Einwilligung vom Betroffenen abgegeben wurde?

  

Ist der Nachweis gegeben, dass die Einwilligung den Anforderungen der DSGVO genügend abgegeben wurde?

  

Werden erteilte Einwilligungen protokolliert?

Wenn ja:

Sind ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Protokolle getroffen? (Beweisfestigkeit)

  

Sind erteilte Einwilligungen jederzeit abrufbar?

  

Datenverwendung (Zweck, Ziel, Nutzen, Chancen und Risiken)

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