vorheriges Dokument
nächstes Dokument

49. Wie lange sollen E-Mails aufbewahrt werden?

Horn1. AuflJänner 2018

Als pragmatische Faustregel ist eine Aufbewahrung für 7 Jahre zu empfehlen. Hiermit wird grundsätzlich sowohl den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten als auch dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Speicherbegrenzung Genüge getan.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!