Als pragmatische Faustregel ist eine Aufbewahrung für 7 Jahre zu empfehlen. Hiermit wird grundsätzlich sowohl den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten als auch dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Speicherbegrenzung Genüge getan.
Als pragmatische Faustregel ist eine Aufbewahrung für 7 Jahre zu empfehlen. Hiermit wird grundsätzlich sowohl den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten als auch dem datenschutzrechtlichen Grundsatz der Speicherbegrenzung Genüge getan.
