Ja, die Verwendung von Google Analytics ist zulässig, wobei grundsätzlich (i) eine Anonymisierungs-Funktion von Google Analytics verwendet werden sollte, (ii) Nutzern eine Opt-Out-Möglichkeit geboten werden sollte und (iii) die Nutzer in der Datenschutzmitteilung der Website über die Verwendung von Google Analytics informiert werden sollten.
