Die in der Praxis übliche Protokollierung eines jeden HTTP-Requests mit IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufener URL, dem Status-Code, der Anzahl der übermittelten Bytes, der zuvor aufgerufenen URL („Referrer“) und dem Namen und der Version des Webbrowsers ist datenschutzrechtlich grundsätzlich zulässig.
