Nein, personenbezogene Daten des Betroffenen müssen bei Ausübung des Löschungsrechts grundsätzlich nicht von Backups gelöscht werden. Dies gilt, solange die Aufbewahrung der Backups zu Zwecken der Datensicherheit notwendig ist. Seite 95
Nein, personenbezogene Daten des Betroffenen müssen bei Ausübung des Löschungsrechts grundsätzlich nicht von Backups gelöscht werden. Dies gilt, solange die Aufbewahrung der Backups zu Zwecken der Datensicherheit notwendig ist. Seite 95
