Die Einhaltung der DSGVO erfordert es auch, organisatorische Maßnahmen in Form von Unternehmensrichtlinien zur Gewährleistung des Datenschutzes zu treffen. Derartige Richtlinien können grundsätzlich in Form einer arbeitsrechtlichen Weisung erlassen werden (zB durch eine E-Mail an alle Mitarbeiter). Eine Zustimmung der Mitarbeiter ist daher grundsätzlich nicht erforderlich.
