vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schritt 2: Datenschutzbeauftragten bzw -manager ernennen und Zuständigkeiten klären

Feiler/Horn1. AuflJänner 2018

Die DSGVO verpflichtet Behörden und öffentliche Stellen (siehe hierzu Frage 2) sowie Unternehmen in den unten beschriebenen Fällen, einen sog Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Nach dem Konzept der DSGVO hat der Datenschutzbeauftragte sehr beschränkte Aufgaben im Bereich der Datenschutz-Compliance. Er ist daher nicht umfassend dafür zuständig, die DSGVO im Unternehmen umzusetzen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!