Die DSGVO verpflichtet Behörden und öffentliche Stellen (siehe hierzu Frage 2) sowie Unternehmen in den unten beschriebenen Fällen, einen sog Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Nach dem Konzept der DSGVO hat der Datenschutzbeauftragte sehr beschränkte Aufgaben im Bereich der Datenschutz-Compliance. Er ist daher nicht umfassend dafür zuständig, die DSGVO im Unternehmen umzusetzen.
