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I. Beschwerdefrist – § 7 Abs 4 VwGVG, § 8 VwGVG (Schmied/Schweiger)

Schmied/Schweiger1. AuflApril 2014

1. Bescheidbeschwerde, Weisungsbeschwerde

§ 7 Abs 4 erster Satz VwGVG bestimmt eine Beschwerdefrist von vier Wochen für die Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid einer Behörde gemäß Art 130 Abs 1 Z 1 B-VG, gegen Weisungen gemäß Art 130 Abs 1 Z 4 B-VG oder wegen Rechtswidrigkeit des Verhaltens einer Behörde in Vollziehung der Gesetze gemäß Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG.

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