ICSID
Staatenimmunität
Wie eingangs erwähnt, kollidiert bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen gegen souveräne Staaten eine etwaige völkervertragliche Pflicht zur Erfüllung des Schiedsspruchs potentiell mit dem völkergewohnheitsrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität. In der Washingtoner Konvention wird dieser Konflikt nur teilweise aufgelöst.