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D. Fehlerhafte Konstituierung des Schiedsgerichts (Wiebecke/Stooß/Schifferl)

Wiebecke/Stooß/Schifferl3. AuflJuni 2024

Aufhebungsgründe

Konstituierung des Schiedsgerichts

1627
Die Aufhebung eines Schiedsspruchs kann weiter beantragt werden, wenn das Schiedsgericht unter Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift oder einer zwischen den Parteien getroffenen zulässigen Vereinbarung fehlerhaft gebildet oder zusammengesetzt wurde.33683368§ 1059 Abs 2 Nr 1 lit d erste Alternative dZPO; § 611 Abs 2 Z 4 öZPO; Art 190 Abs 2 lit a schwIPRG.

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