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D. Verbindlichkeit und Rechtsnatur des Entscheides (Riegler/Pickrahn/Zenhäusern)

Riegler/Pickrahn/Zenhäusern3. AuflJuni 2024

1. Für die Parteien verbindlich

Eilschiedsrichter:in

1583
Der Entscheid des:der Eilschiedsrichter:in ist für die Parteien verbindlich.32783278 Gerstenmaier in FS Elsing 153, 157. Nach Art 29(2) ICC SchO verpflichten sich die Parteien zur Einhaltung jeglicher Beschlüsse des:der Eilschiedsrichter:in.32793279 Colombini, Vorsorglicher Rechtsschutz Rn 168.

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