Eliane Fischer/Désirée Prantl/Stephanie Rohmann/Moritz Schmitt
Beendigung von Schiedsverfahren
Schiedsverfahren werden typischerweise durch einen Schiedsspruch oder durch einen Vergleich erledigt. Darüber hinaus können Schiedsverfahren als Folge einer Klagerücknahme, einer Parteienvereinbarung oder aufgrund der Unmöglichkeit bzw Untunlichkeit der Weiterführung des Verfahrens beendet werden (vgl Art 32 Abs 2 des UNCITRAL ModG).2630 Art 32 des UNCITRAL ModG wurde im österreichischen und deutschen Recht im Wesentlichen übernommen. Zusätzlich zu den dort genannten Beendigungsgründen sehen sowohl das deutsche als auch das österreichische Recht die Beendigung des Verfahrens infolge Versäumnis der fristgerechten Klageeinbringung vor.2631 Im Gegensatz dazu kodifiziert weder das schwIPRG noch die schwZPO die Beendigungsformen explizit.