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9. Kapitel Der Schiedsspruch und die Verfahrensbeendigung (Fischer/Prantl/Rohmann/Schmitt)

Fischer/Prantl/Rohmann/Schmitt3. AuflJuni 2024

Eliane Fischer/Désirée Prantl/Stephanie Rohmann/Moritz Schmitt

Beendigung von Schiedsverfahren

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Schiedsverfahren werden typischerweise durch einen Schiedsspruch oder durch einen Vergleich erledigt. Darüber hinaus können Schiedsverfahren als Folge einer Klagerücknahme, einer Parteienvereinbarung oder aufgrund der Unmöglichkeit bzw Untunlichkeit der Weiterführung des Verfahrens beendet werden (vgl Art 32 Abs 2 des UNCITRAL ModG).26302630 Holtzmann/Neuhaus, Guide to the UNCITRAL Model Law 866; Binder, International Commercial Arbitration4 430 ff; Bantekas in Bantekas/Ortolani/Ali/Gomez/Polkinghorne, UNCITRAL Model Law Art 32, 841 ff. Art 32 des UNCITRAL ModG wurde im österreichischen und deutschen Recht im Wesentlichen übernommen. Zusätzlich zu den dort genannten Beendigungsgründen sehen sowohl das deutsche als auch das österreichische Recht die Beendigung des Verfahrens infolge Versäumnis der fristgerechten Klageeinbringung vor.26312631§ 1056 Abs 2 Z 1 lit a dZPO; Münch in MünchKom, ZPO6 § 1056 Rn 25; § 608 öZPO; Hausmaninger in Fasching/Konecny, ZPO3 IV/2 § 608 Rn 28 f; Nueber in Höllwerth/Ziehensack, ZPO § 608 Rn 5; Plavec in Kodek/Oberhammer, ZPO § 608 Rn 5. Im Gegensatz dazu kodifiziert weder das schwIPRG noch die schwZPO die Beendigungsformen explizit.

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