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C. Abschließende (post-hearing) Schriftsätze (Dorda/Sessler/Pfisterer)

Dorda/Sessler/Pfisterer3. AuflJuni 2024

1. Inhalt

post-hearing Schriftsätze

Schriftsatz

1227
Wie erwähnt, wird den Parteien nach Abschluss des Beweisverfahrens regelmäßig die Möglichkeit gegeben, sich zu dessen Ergebnissen (zu Inhalt und Glaubwürdigkeit der Aussagen der Zeug:innen sowie zu sonstigen Beweisen) in einem schriftlichen Schlussvortrag zu äußern und die daraus zu ziehenden rechtlichen Schlussfolgerungen darzulegen.24182418Vgl Reiner, ZfRV 2003, 52 ff.

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