1. Inhalt
post-hearing Schriftsätze
Schriftsatz
Wie erwähnt, wird den Parteien nach Abschluss des Beweisverfahrens regelmäßig die Möglichkeit gegeben, sich zu dessen Ergebnissen (zu Inhalt und Glaubwürdigkeit der Aussagen der Zeug:innen sowie zu sonstigen Beweisen) in einem schriftlichen Schlussvortrag zu äußern und die daraus zu ziehenden rechtlichen Schlussfolgerungen darzulegen.2418