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A. Inhalt der Kompetenz-Kompetenz (Kratzsch/Schumacher/Kull)

Kratzsch/Schumacher/Kull3. AuflJuni 2024

Kompetenz-Kompetenz

Zuständigkeit

898
In Österreich führt die gesetzlich geregelte Kompetenz-Kompetenz des Schiedsgerichts nur zur Einräumung einer vorläufigen Befugnis an das Schiedsgericht, über die eigene Zuständigkeit zu entscheiden, ohne dass die Parteien dies ausdrücklich gesondert vereinbaren müssten. Die Entscheidung des Schiedsgerichts über die eigene Zuständigkeit ist damit auch nicht bindend für die staatlichen Gerichte und von diesen abschließend überprüfbar. Im Ergebnis obliegt die endgültige Kontrolle der Zuständigkeitsfrage daher den staatlichen Gerichten.17391739 Hausmaninger in FS Koppensteiner 147; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit7 Kap 16 Rn 10.

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