Kompetenz-Kompetenz
Zuständigkeit
In Österreich führt die gesetzlich geregelte Kompetenz-Kompetenz des Schiedsgerichts nur zur Einräumung einer vorläufigen Befugnis an das Schiedsgericht, über die eigene Zuständigkeit zu entscheiden, ohne dass die Parteien dies ausdrücklich gesondert vereinbaren müssten. Die Entscheidung des Schiedsgerichts über die eigene Zuständigkeit ist damit auch nicht bindend für die staatlichen Gerichte und von diesen abschließend überprüfbar. Im Ergebnis obliegt die endgültige Kontrolle der Zuständigkeitsfrage daher den staatlichen Gerichten.1739