vorheriges Dokument
nächstes Dokument

E. Schiedsfähigkeit (Voser/Schramm/Haugeneder)

Voser/Schramm/Haugeneder3. AuflJuni 2024

Schiedsfähigkeit

850
Die Schiedsfähigkeit des Streitgegenstands (objektive Schiedsfähigkeit) richtet sich im Schiedsverfahren nach der jeweiligen lex arbitri. Bei Schiedsverfahren in Deutschland, Österreich und der Schweiz kommen insbesondere die spezifischen Bestimmungen in § 1030 dZPO, Art 177 Abs 1 schwIPRG oder § 582 öZPO zur Anwendung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte