lex arbitri
Schiedsvereinbarung
Die Parteien sollten den Schiedsort in der Schiedsvereinbarung selbst bestimmen, um auf diese Weise das anzuwendende Schiedsverfahrensrecht festzulegen; die meisten Modellschiedsklauseln sehen einen entsprechenden Zusatz vor. Wenn die Parteien den Sitz des Schiedsgerichts nicht oder nicht ausreichend bestimmt haben, kann die Bestimmung der lex arbitri Probleme bereiten. Haben die Parteien die Anwendbarkeit einer institutionellen Schiedsordnung vereinbart, bestimmt diese für einen solchen Fall in der Regel selbst den Sitz des Schiedsgerichts1574 oder sieht vor, dass der Sitz durch die Schiedsinstitution1575 oder durch das Schiedsgericht1576 zu bestimmen ist. Mit der Einigung auf eine institutionelle Schiedsordnung bestimmen die Parteien in Abwesenheit einer eigenen Vereinbarung somit indirekt die lex arbitri.