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III. Geltendmachung des Mangels der (objektiven oder subjektiven) Schiedsfähigkeit im Schiedsverfahren (Aschauer/Gantenberg/Gabriel)

Aschauer/Gantenberg/Gabriel3. AuflJuni 2024

Schiedsfähigkeit

796
Im Schiedsverfahren stellt sich die Frage eines Mangels der (objektiven oder subjektiven) Schiedsfähigkeit regelmäßig auf Einrede der schiedsbeklagten Partei. Fraglich ist, bis zu welchem Zeitpunkt die Einrede erhoben werden kann.

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