vorheriges Dokument
nächstes Dokument

III. Geltendmachung des Mangels der (objektiven oder subjektiven) Schiedsfähigkeit im Schiedsverfahren (Aschauer/Gantenberg/Gabriel)

Aschauer/Gantenberg/Gabriel3. AuflJuni 2024

Schiedsfähigkeit

796
Im Schiedsverfahren stellt sich die Frage eines Mangels der (objektiven oder subjektiven) Schiedsfähigkeit regelmäßig auf Einrede der schiedsbeklagten Partei. Fraglich ist, bis zu welchem Zeitpunkt die Einrede erhoben werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte