1. Allgemeines
Schiedsverfahren
Verbraucher:innen
Schiedsverfahren mit Verbraucher:innen werden wohl von keiner der involvierten Parteien gewünscht. Es scheint breite Einigkeit darüber zu bestehen, dass die klassische Schiedsgerichtsbarkeit für Streitigkeiten mit der Beteiligung von Verbraucher:innen kein geeignetes Forum bietet. Schiedsverfahren eignen sich vielmehr für jene Parteien, die auf etwa derselben (finanziellen) Ebene flexibel und autonom ihre Differenzen von vergleichsweise großem Streitwert und höherer Komplexität bereinigen wollen.