Dominik Vock/Jonatan Baier
1. Allgemeines
a) Bedeutung der Swiss Rules
Swiss Rules
Ursprünglich hatten die schweizerischen Handels- und Industriekammern von Basel, Bern, Genf, Tessin, Waadt und Zürich („Kammern“) je eine eigene Schiedsordnung für internationale Handelsstreitigkeiten. Im Zuge einer gemeinsamen Harmonisierung haben sie die einheitlichen Swiss Rules of International Arbitration (Swiss Rules) erlassen, die in ihrer Erstfassung am 1.1.2004 in Kraft traten.