Venus Valentina Wong
1. Vorteile
ad hoc-Schiedsverfahren
Keine Verwaltungsgebühren für die Institution: Gerade bei niedrigeren Streitwerten kann es vorteilhaft sein, keine Verwaltungsgebühr für die Schiedsinstitution entrichten zu müssen. Bei größeren Streitwerten fällt die Verwaltungsgebühr im Vergleich zum Honorar des Schiedsgerichts und insbesondere zu den Parteienvertretungskosten kaum ins Gewicht, sodass dieser Aspekt nicht maßgeblich dafür sein sollte, ob sich Parteien für ein ad hoc-Verfahren oder ein institutionelles Verfahren entscheiden. Es ist jedoch zu beachten, dass das Fehlen einer administrierenden Institution und somit der Wegfall der Verwaltungsgebühr regelmäßig mit einem erhöhten Administrativaufwand für den:die Vorsitzende:n des Schiedsgerichts einhergeht, so dass diese:r womöglich erst recht eine zusätzliche Honorierung für diese Tätigkeiten verlangen könnte.