Beruht der zu lösende Streitfall auf einem besonders umfangreichen, schwierig zu ermittelnden Sachverhalt, ist ein professionell vereinbartes und agierendes Schiedsgericht tendenziell besser zu dessen Erhebung geeignet als ein ordentliches Gericht. Das gilt auch, wenn zur Durchdringung des Sachverhalts das Verständnis mehrerer Sprachen, wenn nicht unbedingt nötig, so doch förderlich ist. Die Schiedsrichter:innen sind nicht in einen fortlaufenden Gerichtsbetrieb eingebunden, sondern können sich, etwa für mehrtägige oder gar mehrwöchige Verhandlungen zur Beweisaufnahme, eher freispielen und für die nötigen logistischen Kapazitäten sorgen als Richter:innen ordentlicher Gerichte. Ratsam ist, sich der Bereitschaft und Kapazität der Schiedsrichter:innen zu derart konzentriertem Einsatz im Vorhinein zu versichern.