Die Qualität des Vertrags hängt nicht zuletzt vom gegenseitigen Verständnis der Disziplinen ab. Der Jurist muss die Techniker und Kaufleute verstehen (oder es zumindest versuchen), und ebenso müssen dies umgekehrt die Techniker und Kaufleute tun.
Die Qualität des Vertrags hängt nicht zuletzt vom gegenseitigen Verständnis der Disziplinen ab. Der Jurist muss die Techniker und Kaufleute verstehen (oder es zumindest versuchen), und ebenso müssen dies umgekehrt die Techniker und Kaufleute tun.
