Jeder will den perfekten Vertrag. Was aber ist der „perfekte“ Vertrag?
Oft ist damit jener Vertrag gemeint, den nach seiner Unterzeichnung niemand mehr zur Hand nehmen muss – also: Der „überflüssige“ Vertrag ist „perfekt“.
Ich gebe zu, dass der perfekte Vertrag zweifellos jener wäre, der nie benötigt wird, und zwar entweder, weil die Rechte und Pflichten in der Projektabwicklung wie selbstverständlich gelebt werden, oder, weil die berühmte „Handschlagqualität“ gar keine ausdrücklichen Regeln braucht. Dieser Zustand ist allerdings (Einzelfälle vielleicht ausgenommen) Science Fiction. Daher muss also doch Arbeit, und nicht nur Hoffnung, in die Erstellung des Bauvertrags investiert werden.
