Die Verwendung der ÖNORM B 2110 in der österreichischen Praxis ist nach wie vor derart hoch, dass sie als „Handwerkszeug“ für Bauwerkverträge insgesamt unverzichtbar ist.
Die Verwendung der ÖNORM B 2110 in der österreichischen Praxis ist nach wie vor derart hoch, dass sie als „Handwerkszeug“ für Bauwerkverträge insgesamt unverzichtbar ist.
