Umsetzung RL (EU) 2023/2673 und RL (EU) 2024/825 ; Aufhebung des FernFinG und Einfügung eines eigenen Abschnitts für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen im FAGG; Adaptierung der Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Finanzdienstleistungen; Rücktrittsfunktion für sämtliche Fernabsatzverträge, die über eine OnlineBenutzeroberfläche geschlossen werden („Widerrufsbutton“); Sicherstellung der Bereitstellung transparenter und standardisierter Nachhaltigkeitsinformation