Entlastungsmaßnahmen für das nicht durch die automatische Tarifanpassung erfasste Volumen der kalten Progression („verbleibendes Drittel“); Erhöhung des Gewinnfreibetrages; Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstunden / SEG- und SFN-Zuschlägen; Verlängerung der Homeoffice-Regelung; Erhöhung des Kindermehrbetrages und des Zuschusses zur Kinderbetreuung; Erweiterung der Betriebskindergärten