Bundesgesetz, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird (BGBl 2021/88, AB 776 , RV 643 BlgNR 27. GP , 53 ME)
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:
- Herstellung eines EU-konformen Zustands nach dem Erkenntnis C-209/18 (= Rechtsnews 27691): EU-konforme Adaptierung der Bestimmungen zu Patentanwalts-Gesellschaften betr Ort des Sitzes, Rechtsform und Beteiligung am Gesellschaftsvermögen sowie Ermöglichung des Zusammenschlusses von Patentanwälten mit Gesellschaftern aus anderen Berufsgruppen innerhalb multidisziplinärer Patentanwalts-Gesellschaften.
- Verhältnismäßigkeitsprüfung durch die Patentanwaltskammer vor Erlass neuer Berufsreglementierungen: spezifische Regelungen betr Zuständigkeit und Begutachtungsverfahren.
- Inflationsangepasste Erhöhung der Pauschalvergütung für Patentanwälte sowie Koppelung an die Recherchen- und Prüfungsgebühr für Patentanmeldungen.
Die Änderungen sollen insb mit dem Tag nach Kundmachung im BGBl (= 15. 5. 2021) in Kraft treten.