GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle 2025

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanek/TumaNovember 2025

flankierende Maßnahmen zu EU-Verordnungen

Inkrafttreten

1.11.2025

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Vorschlag

Letzte Änderung

17.10.2025

Betroffene Normen

GewO 1994

Betroffene Rechtsgebiete

Gewerberecht

Quelle

BGBl I 2025/66, 72/BNR, 218 AB, RV 203 BlgNR 28. GP , 28/ME

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird (GewO-EU-Finanzberufsverordnungen Novelle 2025) (BGBl I 2025/66, 72/BNR,  218 AB, RV 203, 28/ME)

Mit der vorliegenden Novelle werden  im österreichischen Recht  va die entsprechenden Bestimmungen für die Vollziehung durch die Gewerbebehörden (inkl Verhängung von Sanktionen und  Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften) iZm folgenden EU-Normen für den Vertrieb durch Versicherungsvermittler geschaffen:

Berücksichtigt wird weiters die neue Zuständigkeit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA)  bei der Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (vgl Art 3 RL (EU) 2019/217 ) und demgemäß im Text der GewO 1994 die EBA an die Stelle der bisher pauschal genannten Europäischen Aufsichtsbehörden gesetzt.

Im Vertragsverletzungsverfahren 2024/2220 hat die Europäische Kommission die Umsetzung des Art 3 Abs 7 RL  (EU) 2016/97 [über Versicherungsvertrieb  (VersicherungsvertriebsRL; IDD)] kritisiert (betr die Eintragung, wenn Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Drittlandes Probleme bei der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion der Behörde verursachen). Die Bestimmung wird nun im Gewerberecht textlich deutlich gemäß der RL übernommen.

Des Weiteren erfolgen einige redaktionelle Richtigstellungen.

 Die vorliegende Novelle tritt mit 1. 11. 2025 in Kraft.

 



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