Inkrafttreten | |
Stand des Gesetzgebungsverfahrens | Vorschlag |
Letzte Änderung | 10.12.2025 |
Betroffene Normen | BörseG 2018, BWG, EuGB-VVG, VAG 2016 |
Betroffene Rechtsgebiete | Bankrecht, Versicherungsrecht |
Quelle | RV 366 BlgNR 28. GP , 30/ME |
Bundesgesetz, mit dem ein EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz erlassen wird und das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 2018, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz, das Pensionskassengesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Pfandbriefgesetz, das PRIIP-Vollzugsgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das ReferenzwerteVollzugsgesetz, das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz, das SFT-Vollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Wertpapierfirmengesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (Finanzmarktsammelgesetz) (RV 366 BlgNR 28. GP , 30/ME)
Durch das EuGB-Verordnung-Vollzugsgesetz (EuGB-VVG) werden flankierende Begleitmaßnahmen zur VO (EU) 2023/2631 [über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen] geschaffen. Die VO (EU) 2023/2631 legt einheitliche Standards für die Emission grüner Anleihen fest und fördert Transparenz hinsichtlich der Verwendung von Emissionserlösen. Dadurch soll das Vertrauen der Investoren in den Markt für grüne Anleihen gestärkt und ein wirksamer Beitrag zur nachhaltigen Finanzierung geleistet werden.
Als Datum des Inkrafttretens sieht das Finanzmarktsammelgesetz ua den Tag nach Kundmachung im BGBl vor.
