Bundesgesetz, mit dem ua das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz geändert wird (Budgetbegleitgesetz 2027-2028)
Die bislang im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz vorgesehene Regelung soll nun modifiziert werden, indem die prozentuelle Deckelung für jene Fälle, in denen der Zeitraum zwischen der vorzeitigen Rückzahlung und dem vereinbarten Ablauf des Kreditvertrags ein Jahr überschreitet, von derzeit 1% des vorzeitig zurückgezahlten Kreditbetrags auf 3% angehoben wird.
