Bundesgesetz, mit dem das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970 und das Grundsteuergesetz 1955 geändert werden; BGBl I 2024/135, ausgegeben am 22. 7. 2024
(NR 3. 7. 2024, 981/BNR 27. GP ; AB 27. 6. 2024, 2685 BlgNR 27. GP ; IA 13. 6. 2024, 4120/A 27. GP )
Die Aktualisierung der klimatischen Verhältnisse für die Bodenschätzung soll künftig alle 15 (anstelle von 30) Jahre erfolgen.
Zudem soll das Verfahren zur Aktualisierung der Einheitswerte des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Stichtage ab 1. 1. 2032 präzisiert werden. Hierzu werden die jeweiligen Parameter (Indizes) genauer definiert.