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Zweitwohnsitz-Verordnung (BGBl II 528/2003)

Kapferer1. AuflJänner 2024

Voraussetzungen

Eine inländische Wohnung begründet keinen Wohnsitz iSd § 1 EStG, wenn

  • sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen länger als 5 Kalenderjahre im Ausland befindet; und
  • die Wohnung allein oder gemeinsam mit anderen inländischen Wohnungen an maximal 70 Tagen im Jahr genützt wird. Der Nachweis muss durch Verzeichnisführung erbracht werden (z. B. Kalender); und
  • kein abgeleiteter Wohnsitz beim unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe-) Partner besteht

Auswirkung

  • beschränkte Steuerpflicht, Einkünfte gemäß § 98 EStG
  • Wirkung tritt bei Auswärtsverlagerung des Mittelpunkts der Lebensinteressen erstmals im folgenden Kalenderjahr und bei Einwärtsverlagerung letztmals im vorhergehenden Kalenderjahr ein

sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen länger als 5 Kalenderjahre im Ausland befindet; und

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